Emphatisch. Einfühlsam. Menschlich.
Haushaltshilfe
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Krankheit und Unfall
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Schwangerschaft
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Entbindung
Sie sind krank, hatten einen Unfall oder es bestehen Beschwerden durch die Schwangerschaft?
Stellt ihr behandelnder Arzt fest, dass eine Haushaltshilfe benötigt wird, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und
den Umfang der Hilfe.
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Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, müssen Sie alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Ihrer Kinder bisher selbst übernommen haben. Lebt jedoch eine weitere Person in Ihrem Haushalt, die Haushaltsführung und Kinderbetreuung übernehmen kann, werden keine Kosten erstattet.
Unsere freundlichen Haushaltshilfen bieten vorübergehend Unterstützung bei allem was zur Haushaltsführung gehört.
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Reinigung der Wohnung
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Einkäufe erledigen
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Essenszubereitung
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Kinderbetreuung
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Der Umfang richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf, der medizinischen Notwendigkeit und Ihrer individuellen Situation.
Krankheit und Unfall
Schwangerschaft und Entbindung
Wir unterstützen Sie im Alltag, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können.
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Sie erhalten von unserer Haushaltshilfe dort Unterstützung, wo sie benötigt wird.
So können Sie sich wieder mehr auf sich und Ihren Körper bzw. dessen Erholung konzentrieren.
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Umfang
Der tägliche Umfang richtet sich nach Ihren Verhältnissen, z.B. welche Beschwerden vorliegen oder die Anzahl der Kinder und deren Alter.
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Zuzahlung
Nehmen Sie eine Haushaltshilfe infolge einer Entbindung oder während einer Schwangerschaft in Anspruch, fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an.
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Benötigen Sie im Rahmen einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls Hilfe im Alltag, unterstützt Sie eine unserer freundlichen Haushaltshilfen.
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Dies kann z.B. beantragt werden, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein hilfsbedürftiges behindertes Kind lebt und
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Sie im Krankenhaus vollstationär behandelt werden
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Ihr Kind zur Behandlung in einem Krankenhaus begleiten müssen
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Sie wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme den Haushalt nicht weiterführen können
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Der Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder akuter Verschlechterung einer bestehenden Krankheit nicht weiterführen können
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Auch in einem Haushalt ohne Kinder oder diese bereits das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Haushaltshilfe möglich, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlechterung einer Krankheit nicht weiterführen können.
Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt.
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Umfang
Der tägliche Umfang richtet sich nach Ihren Verhältnissen, wie z.B. Schwere der Erkrankung und häusliche Situation
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Zuzahlung
Als Versicherter zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung pro Kalendertag. Diese beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Kosten, mindestens jedoch fünf und höchsten zehn Euro pro Tag.
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Für eine angeordnete Haushaltshilfe ist immer eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Hat Ihr behandelnder Arzt einen Bedarf festgestellt, ist zwingend ein Antrag bei dem jeweiligen Leistungserbringer zu stellen.
Häufig finden Sie diese Formulare auf deren Webseite.
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Nach der Genehmigung genießen Sie Ihre freundliche Haushaltshilfe und erhalten von uns die nötige Unterstützung im Alltag!
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